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24. Januar 2006

 

 

 

 

 

 

 

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VW Info Ombudsmann-System startet heute

Wolfsburg - Heute startet die Volkswagen AG ein konzernweites und international strukturiertes Ombudsmann-System. Zwei Rechtsanwälte nehmen strikt vertraulich Informationen zu Korruptions-Tatbeständen entgegen und geben sie an das Unternehmen weiter. Ein Ermittlungskreis aus den Konzernbereichen Revision, Rechtswesen und Sicherheit prüft jeden Einzelfall und leitet gegebenenfalls unverzüglich Schritte ein. Dr. Bernd Pischetsrieder, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG, betonte heute in einem Mitarbeiterbrief: "Der Volkswagen-Konzern hat sich eine offene und transparente Unternehmenskultur auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Ombudsmann-System haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan."

Pischetsrieder hatte Ende 2005 die Einführung eines Ombudsmann-Systems als eine wesentliche Konsequenz aus der so genannten VW-Affäre angekündigt. Heute stellte er dazu in dem weltweit verteilten Brief an alle Mitarbeiter im Konzern fest: "Korruption ist kein Kavaliersdelikt! Bei Korruption und Betrug schadet das selbstsüchtige Interesse einiger Weniger vielen Unschuldigen. Deshalb muss jeder Korruptionsfall konsequent und rückhaltlos aufgedeckt werden." Die Volkswagen AG habe daher zwei renommierte Anwälte als Ombudsmänner gewonnen.

Beide Ombudsmänner arbeiten auf selbständiger und vom Unternehmen operativ unabhängiger Basis. Dr. Rainer Buchert war von 1977 bis 1991 in leitenden Positionen im Bundeskriminalamt tätig. 1992/93 war er Leiter der Kriminalpolizei des Landes Sachsen-Anhalt und anschließend sechs Jahre Polizeipräsident in Offenbach. Seit 1999 ist er selbständiger Rechtsanwalt. Zu seinen Schwerpunkten gehören die Themen Wirtschaftskriminalität und Korruptionsvorbeugung. Seit fünf Jahren ist er Ombudsmann der Deutschen Bahn und hat auch mit dieser Aufgabe bundesweit Renommee erworben. Buchert: "Wer einem Ombudsmann einen Hinweis gibt, der steht auf der Seite der Mitarbeiter, die ehrlich und aufrichtig sind. Das sind mehr als 99 Prozent."

Thomas Rohrbach ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Der Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht verfügt über eine umfassende Expertise bei der Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmen national und international. Da er bereits für Volkswagen bei der weltweiten treuhänderischen Abwicklung des humanitären Fonds für ehemalige Zwangsarbeiter der damaligen Volkswagengesellschaft tätig war, kennt er das Unternehmen gut. Er kann auf seine weit reichende internationale Erfahrung und ein weltweit bestehendes Netzwerk zurückgreifen. Rohrbach: "Als Ombudsmänner stehen wir auch für Beratungen zur Verfügung: Wer im Zweifel ist, ob er es überhaupt mit Korruption zu tun hat, kann uns jederzeit anrufen."

Die beiden Frankfurter Anwälte sind über 069 - 65 30 03 56 (Rohrbach) und 069 - 97 14 19 20 (Buchert) zu erreichen. Darüber hinaus haben die Ombudsmänner eine international zu erreichende Telefonnummer geschaltet, die sich vor allem an Mitarbeiter und Geschäftspartner von Volkswagen außerhalb Deutschlands wendet. In mehreren Sprachen werden dort Kontaktdetails der Ombudsmänner genannt.

Ob sich die Hinweisgeber per Telefon, Fax oder E-Mail melden: Volkswagen hat keinen Zugriff auf diese Kommunikationswege. Zugleich wahren die Ombudsmänner auch aufgrund ihrer gesetzlich geschützten anwaltlichen Schweigepflicht die strikte Vertraulichkeit gegenüber dem Hinweisgeber. Das gilt auch, wenn es zu einem Strafverfahren kommt. Geht der Einzelfall über eine telefonische Beratung hinaus, folgen in der Regel persönliche Treffen. Es obliegt alleine dem Hinweisgeber, welche Informationen die Ombudsmänner an das Unternehmen weitergeben und ob die Anonymität gewahrt bleiben soll.

Bei Volkswagen verfolgt ein kompetent besetzter Ermittlungskreis jeden Hinweis. Vorsitzender des Ermittlungskreises und Anti-Korruptionsbeauftragter von Volkswagen ist der Leiter der Konzernrevision, Dr. Peter Dörfler, der an Pischetsrieder berichtet. Das Unternehmen hält die Ombudsmänner durch Rückinformationen auf dem Laufenden. Die Ombudsmänner halten wiederum den Kontakt zu den Hinweisgebern und können an sie ergänzende Fragen richten, die sich aus den Ermittlungen ergeben. Dörfler: "Dieser Informationsaustausch bei konsequenter Wahrung der Vertraulichkeit ist für uns ein wichtiger Vorteil gegenüber einem anonymen Hinweisschreiben."

(23.1.2005)


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