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Mai/1. Juni 2006
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Garantie beim smart forfour von zwei auf vier Jahre
verlängert

Photo: DC
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Böblingen - Beim smart
forfour wird die Garantie von zwei auf bis zu vier Jahren und ohne
Kilometerbeschränkung erhöht. Die Aktion gilt rückwirkend für alle
Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2006 ausgeliefert oder zugelassen wurden
(es gilt das frühere Datum). Dazu Anders Sundt Jensen, bei smart
Geschäftsführer Marketing & Sales: "Von der Qualität und
Zuverlässigkeit des smart forfour sind nicht nur wir, sondern ebenso
unsere Kunden überzeugt. Die Verlängerung der Garantie von zwei auf vier
Jahre ist ein weiteres und überzeugendes Kaufargument."
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Für das neue Fahrzeug gilt
die Garantie zunächst für zwei Jahre. Danach erneuert sich die Garantie
mit jeder bei einem autorisierten Servicepartner durchgeführten Wartung
und gilt bis zur nächsten fälligen Wartung, maximal bis zu vier Jahren
ab dem Beginn der Garantiefrist. Die Garantiezeit gegen Durchrostung der
Karosserie von innen nach außen beträgt beim smart forfour bis zu zwölf
Jahre. Für smart Ersatzteile und Original Zubehör leistet die smart
Vertriebsorganisation die Garantie für eine Dauer von 24 Monaten ohne
Kilometerbeschränkung ab dem Datum des Kaufes.
(30.05.2006)
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